Diese Ausführungen erheben nicht die den Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Ihr Inhalt dient nur der allgemeinen Information. Durch die Veröffentlichung dieser Informationen wird die individuelle rechtliche Beratung durch unsere Kanzlei nicht ersetzt.


Rechtsanwaltsgebühren - Hinweise zur Prozeßkostenhilfe - Bußgeldkatalogauszug



Rechtsanwaltsgebühren

Ein Rechtsanwalt ist vom Gesetz her dazu verpflichtet, unnötige Kostenrisiken für seinen Mandanten zu vermeiden und ihn entsprechend zu beraten. Ist das Honorar des Anwalts vom Gegenstandswert abhängig, muss der Anwalt seinen Mandanten hierüber informieren.

Die gesetzliche Grundlage für das Honorar von Anwälten in Deutschland ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Es unterscheidet dabei Festgebühren und Rahmengebühren.

Festgebühren fallen im allgemeinen für gerichtliche Tätigkeiten im Zivil-, Verwaltungs- und Arbeitsrecht an, Rahmengebühren überwiegend für außergerichtliche Tätigkeiten und weitgehend für die Gebiete des Straf- und Sozialrechts.

Im Vergütungsverzeichnis sind die Gebührentatbestände als Anlage zum § 2 Abs. 2 RVG aufgelistet und mit den entsprechenden gesetzlichen Gebührenvorschriften versehen.

Je nach Art der Tätigkeiten des Anwaltes fallen eine oder auch mehrere Gebühren an. Manche Gebühren sind dabei ganz oder teilweise auf andere Gebühren anzurechnen, demgegenüber bleiben andere Gebühren nebeneinander bestehen. Für den juristischen Laien ist das RVG daher nur schwer nachvollziehbar.

Weitere Informationen finden sie auf den Seiten der Bundesrechtsanwaltskammer.


Prozeßkostenhilfe

Wozu gibt es Prozeßkostenhilfe?

Wer vor Gericht klagen will, muß für das Gerichtsverfahren in der Regel Gerichtskosten zahlen. Schreibt das Gesetz dazu noch eine anwaltliche Vertretung vor oder ist aus welchen Gründen auch immer anwaltliche Vertretung notwendig, kommen diese Kosten noch hinzu. Entsprechende Kosten entstehen bei der Partei, die sich gegen eine Klage verteidigt. Ein Rechtsstreit vor einem Gericht kostet also immer Geld. Die Prozeßkostenhilfe ist für Parteien gedacht, die diese Kosten nicht aufbringen können, damit diese die Verfolgung oder Verteidigung ihrer Rechte wahrnehmen können.

Was ist Prozeßkostenhilfe?

Die Prozeßkostenhilfe bewirkt, daß die Partei auf die Kosten ihrer anwaltlichen Vertretung und auf die Gerichtskosten je nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen keine Zahlungen oder Teilzahlungen zu leisten hat. Aus ihrem Einkommen hat sie dann gegebenenfalls bis höchstens 48 Monatsraten zu zahlen. Deren Höhe ist gesetzlich festgelegt.

Wer erhält Prozeßkostenhilfe?

Hierzu schreibt das Gesetz folgendes vor: „Eine Partei, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozeßführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann, erhält auf Antrag Prozeßkostenhilfe, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint."

Weitere Informationen über die Gewährung von Prozeßkostenhilfe und ein Antragsformular finden sie auf den Seiten von justiz.nrw.de.


Auszug aus dem Bußgeldkatalog

Geschwindigkeitsüberschreitungen mit dem Pkw:

Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen erwischt zu werden, kann schnell einmal passieren. Dabei wird vom gemessenen Wert eine Toleranz abgezogen, meist 3 km/h bei weniger als 100 km/h, darüber 3%. Der Tachometer des Autos zeigt andererseits aber auch meist mehr an als die tatsächliche Geschwindigkeit.

Bei den Bußgeldern ist zu beachten, daß ein Fahrverbot auch verhängt wird, wenn innerhalb eines Jahres zwei Überschreitungen von mehr als 25 km/h festgestellt wurden. Außerdem ist bei der dritten Überschreitung ein Eintrag in Flensburg möglich.

Ansonsten gilt:

innerhalb geschlossener Ortschaften (gilt auch für 30 km-Zone!)
bis 10 km/h15,- EUR--
11-15 km/h25,- EUR--
16-20 km/h35,- EUR--
21-25 km/h80,- EUR1 Punkt-
26-30 km/h100,- EUR1 Punkt-
31-40 km/h160,- EUR2 Punkte1 Monat Fahrverbot
weitere Angaben finden sie auf den Seiten von Bussgeldkatalog.kfz-auskunft.de.

außerhalb geschlossener Ortschaften (Landstraße, Autobahn, auch in Baustellen)
bis 10 km/h10,- EUR--
11-15 km/h20,- EUR--
16-20 km/h30,- EUR--
21-25 km/h70,- EUR1 Punkt-
26-30 km/h80,- EUR1 Punkt-
31-40 km/h120,- EUR1 Punkt-
41-50 km/h160,- EUR2 Punkte1 Monat Fahrverbot
weitere Angaben finden sie auf den Seiten von Bussgeldkatalog.kfz-auskunft.de.

Abstand

Nichteinhalten des Abstandes zu einem vorausfahrenden Fahrzeug

bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h
weniger als 5/10 des halben Tachowertes75,- EUR1 Punkt-
weniger als 4/10 des halben Tachowertes100,- EUR1 Punkt-
bei einer Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h
weniger als 5/10 des halben Tachowertes100,- EUR1 Punkt-
weniger als 4/10 des halben Tachowertes180,- EUR1 Punkt-
weniger als 3/10 des halben Tachowertes240,- EUR2 Punkte1 Monat Fahrverbot
weniger als 2/10 des halben Tachowertes320,- EUR2 Punkte2 Monate Fahrverbot
weitere Angaben finden sie auf den Seiten von Bussgeldkatalog.kfz-auskunft.de.

Überholen

Überholt trotz Überholverbot und der Nichtbeachten der Verkehrszeichen 276 und 277150,- EUR1 Punkt
Außerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt100,- EUR1 Punkt
Mit nicht wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende überholt80,- EUR1 Punkt
weitere Angaben finden sie auf den Seiten von Bussgeldkatalog.kfz-auskunft.de.

weitere Verkehrsvergehen

Missachtung des Rechtsfahrgebotes80,- EUR1 Punkt
Sicherheitsgurt während der Fahrt nicht angelegt30,- EUR-
Bei laufendem Motor ein Handy zur Benutzung in der Hand100,- EUR1 Punkt
weitere Angaben finden sie auf den Seiten von Bussgeldkatalog.kfz-auskunft.de.

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